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Information zur Befahrung der L 3020 sowie der L 2115 mit Fahrzeugen der Landwirtschaftsgenossenschaft

Am 07.05.2014 stellte die Landwirtschaftsgenossenschaft e.G. Förtha/ Eckardtshausen an das Landratsamt Wartburgkreis, Straßenverkehrsamt, Bad Salzungen einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten.

Mit Schreiben vom 19.05.2014 erteilt das Landratsamt unter folgenden Auflagen die Genehmigung:

 

 

Anlage zur AG

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